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Bund will 180 Millionen für St. Galler Agglomerationsprogramme freigeben

Heute hat der Bundesrat die Vernehmlassung der Botschaft zur Mittelfreigabe für das Programm Agglomerationsverkehr eröffnet. Der Kanton St. Gallen begrüsst die positive Bewertung der im Dezember 2016 eingereichten kantonalen Agglomerationsprogramme. Der Bund plant, sich in den Jahren 2019 bis 2022 mit rund 180 Millionen Franken an den vier Agglomerationsprogrammen zu beteiligen.

Die vier Trägerschaften der Agglomerationsprogramme – bestehend aus Kanton, Regionen und Gemeinden – reichten im Dezember 2016 ihre Programme der 3. Generation beim Bund zur Prüfung ein. Nun liegen die ersten Prüfergebnisse vor. Der Bundesbeschluss sieht vor, in den Jahren 2019 bis 2022 (A-Priorität) schweizweit rund 1,12 Milliarden Franken freizugeben. Mit den Bundesgeldern aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF unterstützt der Bund Projekte mit guter oder sehr guter Wirksamkeit, die innerhalb von vier Jahren bau- und finanzreif sind.

Beiträge für alle Agglomerationsprogramme

Die vier Agglomerationsprogramme des Kantons St. Gallen sollen alle Beiträge erhalten. Insgesamt sollen 2019 bis 2022 rund 180 Millionen Franken in die Agglomerationsprogramme St. Gallen-Bodensee (108 Mio. Fr.), Obersee (28 Mio. Fr.), Wil (37 Mio. Fr.) sowie Werdenberg-Fürstentum Liechtenstein (6 Mio. Fr.) fliessen. Der Gesamtbeitrag entspricht einem Mitfinanzierungsanteil von 35 Prozent.

Von diesen 180 Millionen werden 83 Millionen Franken in den Fuss- und Veloverkehr fliessen, der Rest in Strassenprojekte für den Kapazitätsausbau, in Projekte im Bereich Verkehrsmanagement und in die Aufwertung des Strassenraums. Die Bahninfrastrukturmassnahmen werden über den Bahninfrastrukturfond mitfinanziert und sind finanziell in den Agglomerationsprogrammen nicht mehr enthalten.

Investitionsstarke Projekte unterstützt

Die grössten mitfinanzierten Einzelprojekte im Zeithorizont 2019 bis 2023 sind die Verkehrserschliessung des Entwicklungsschwerpunktes Wil-West und die flankierenden Massnahmen in der Stadt Wil wie auch der Autobahnzubringer Witen in Rorschach und die Aufwertung des Bahnhofs Flawil. Ein grosser Projektschwerpunkt bilden in der 3. Generation die Investitionen in zahlreiche Lückenschliessungen zugunsten eines durchgehenden Veloverkehrsnetzes und im Bereich der Verkehrssicherheit. Auch diese Bereiche unterstützt der Bund mit Beiträgen.

Weiteres Vorgehen

Der Kanton hat mit der Vernehmlassung die Möglichkeit, bis Ende April zu den provisorischen Prüfergebnissen Stellung zu nehmen. Das Bundesparlament wird die Freigabe der Mittel aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds im Frühling 2019 beraten. Die ersten Projekte der Agglomerationsprogramme aus der 3. Generation mit Bundesfinanzierung können ab Sommer 2019 realisiert werden. Der Kanton St. Gallen ist auf allen Stufen bestrebt, die einzelnen Projekte rechtzeitig zur Baureife zu bringen.

Die St. Galler Agglomerationsprogramme

Die Schweizer Agglomerationsprogramme sind ein wichtiger Pfeiler der Agglomerationspolitik des Bundes und der nachhaltigen Raumentwicklung der Schweiz. Die Programme sind Voraussetzung, um beim Bund einen Antrag um Mitfinanzierung der Verkehrsinfrastrukturen zu stellen. Mit den Agglomerationsprogrammen wird eine koordinierte Planung von Verkehr, Siedlung und Landschaft im funktionalen urbanen Raum angestrebt. Verkehr, Pendlerverflechtungen und Siedlungsentwicklung machen nicht an den politischen Grenzen von Gemeinden und Kantonen halt. Die Agglomerationsprogramme werden in enger Zusammenarbeit zwischen Kantonen, Städten, Gemeinden und Regionen sowie angrenzenden Ländern erarbeitet und alle vier Jahre angepasst. Im Kanton St. Gallen gibt es vier Agglomerationsprogramme: St. Gallen-Bodensee, Wil, Obersee und Werdenberg-Liechtenstein. Im Rheintal wird bis 2020 ein fünftes Agglomerationsprogramm für die 4. Generation erarbeitet.

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